Grundstückspreise:
Grundstücke a): 265 €/Quadratmeter
Grundstücke b): 280 €/Quadratmeter
Alle Grundstücke sind voll erschlossen, inklusive einer 160 metertiefen Erdwärmebohrung, die je nach Energiestandard des Hauses, zur Versorgung von bis zu 200 qm beheizter Wohnfläche ausreichen sollte.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 05.03.2024 folgende Reservierungskonditionen beschlossen:
Somit hält die Ortsgemeinde die Reservierung für max. 3 Monate aufrecht, sollten Sie sich nach dieser Zeit nicht gemeldet haben, um weitere Schritte einzuleiten, erlischt die Reservierung und das damit verbundene Vorkaufsrecht.
Sehr geehrte Bauinteressierte,
das offizielle Vergabeverfahren, welches wir nach der geltenden Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 08.05.2013 - C-197/11 durchgeführt haben, ist abgeschlossen. Dadurch hatte jede/r die Möglichlichkeit sich zu bewerben und ein Grundstück zu Erwerben.
In der Gemeinderatsitzung am 16.05.2023 wurden neue Grundstückspreise festgelegt und beschlossen, die noch verfügbaren Grundstücke werden alle an den Markt gebracht.
Gerne können Sie ihr Interesse bekunden, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular unverbindlich an. Wir nehmen Sie in unsere Interessentenliste auf und melden uns bei Ihnen.
Kontaktformular:
Quelle: Trierischer Volksfreund, 07.07.2022, von Angela Burch
Es ist lange her, das Korlingen gewachsen ist, doch bald wird sich das wieder ändern. Nun gibt es neue Bauplätze, die nach unterschiedlichen Systemen vergeben werden.
Nach mehreren Jahrzehnten wird Korlingen nun wieder wachsen. Schon vor sieben Jahren entschied die Gemeinde, ein neues Baugebiet auszuweisen. Das letzte Mal, dass in Korlingen Bauland entwickelt wurde, liege schon rund 50 Jahre zurück, sagt Ortsbürgermeister Damian Marx. Mit etwa 5,3 Millionen Euro werde das Neubaugebiet „Hinterste Anwand“ eine der größten Investitionen der Gemeinde.
Insgesamt werden 33 neue Baugrundstücke entstehen. Im Vergleich zu anderen Neubaugebieten seien diese eher größer und reichten von 600 bis 1000 Quadratmetern. „Die Größe der Grundstücke ist der Anlage geschuldet, da es kein ebenes Gelände ist. Deshalb sind wir an die unterschiedlichen Größen gebunden“, erklärt Marx. Wie viel die Grundstücke pro Quadratmeter kosten werden, sei noch nicht klar. Im Laufe des Sommers soll darüber eine Entscheidung getroffen werden.
Genauso auch darüber, wie das Bauland vergeben wird. Denn die Gemeinde hat sich dafür entschieden, bei der Auswahl der neuen Grundstücksbesitzer zwei verschiedene Wege zu gehen. Nicht alle 33 Bauplätze sollen gleich vergeben werden. „Dies soll in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt unter Berücksichtigung verschiedener Vergabekriterien und Vergabeverfahren erfolgen“, sagt der Ortsbürgermeister. Das Verfahren habe noch nicht angefangen, allerdings habe es schon mehrere Anfragen gegeben. Interessenten können sich bei der Orts- und Verbandsgemeinde melden. Marx schätzt, dass erst im Spätsommer 2023 mit den Bauarbeiten begonnen werden könnte.
Auf welche Energie Korlingen in seinem neuen Baugebiet setzt.
Bei der großen Investition und dem neuen Baugebiet steht besonders ein Aspekt im Vordergrund: die Umwelt. Denn in Korlingen werden die Grundstücke mit Erdwärmebohrung vermarktet. Viele Häuser in der Gemeinde verfügten bereits über Erdwärme, sagt Marx. Das wollten sie für das neue Baugebiet aufgreifen. Im Frühjahr dieses Jahres habe es eine Probebohrung gegeben. Daraufhin hat sich die Gemeinde entschlossen, dass jedes Baugrundstück mit einer Erdwärmebohrung erschlossen werden soll. „Wir hatten überlegt, wie wir weg von fossilen Energien kommen können. So sind wir unabhängig von Gas und Öl.“
Das sei eine Neuheit in der Verbandsgemeinde Ruwer. Die Verwaltung sieht in dem innovativen Baugebiet einen großen Vorteil: „Die Grundstückseigentümer haben so eine gute Grundlage, um ihr Eigenheim kostengünstig und klimafreundlich mit Erdwärme zu erschließen. Diese attraktiven Konditionen, ergänzt durch die gute ÖPNV-Anbindung und die lebendige Dorfkultur, sind eine sehr gute Ausgangsbasis für Bauwillige.“
Mit dem Spatenstich wurde der erste Schritt im neuen Baugebiet nun gegangen, als nächstes stehen die Erschließungsarbeiten auf dem Plan. Neben den 33 Bauplätzen werden dort Straßenflächen, Parkplatzflächen, öffentliche Grünflächen und Flächen der Oberflächenentwässerung entstehen. Schon 2015 wurde der Entschluss für das neue Baugebiet gefasst. Danach folgten lange Planungen wie die Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes, archäologische Untersuchungen, Boden- und Lärmschutzgutachten sowie ein Umweltbericht und ein Entwässerungskonzept.
Anstehende Termine:
Wir gehen der Korlinger Geschichte auf den Grund.
Gelungener Scherz zur Hexennacht.
Innere Erschließung.
Datum | Beschlüsse/Vorgehen |
17.11.2015 | Flächennutzungsplan, Entwicklung Bauland |
13.12.2016 | Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern |
28.03.2017 | Beschluss im Gemeinderat Entwicklung Baugebiet "Hinterste Anwand" |
21.11.2018 | Beschluss Kampfmittel Luftbildaufnahme Fläche "Hinterste Anwand" |
16.04.2019 | Beschluss über Kampfmittelsondierung |
17.09.2019 | Erkundungsbohrungen zur Feststellung der genauen Stollenlage |
22.10.2019 | Information zum Sachstand der Erkundungsbohrungen |
26.11.2019 | Aufstellungsbeschluss |
04.02.2020 | Bodengutachten |
17.08.2020 | Lärmschutzgutachten/Schallgutachten |
29.06.2020 | Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Korlingen "Hinterste Anwand" treten in Kraft |
17.08.2020 | Beschluss über Offenlage des Bebauungsplanes |
03.12.2020 | Geophysikalische Prospektion über mögliche archäologische Funde auf der Baufläche einschl. der Retentionsfläche |
14.12.2020 | Beschluss Bebauungsplan |
01.03.2021 | Punktuelle Sondagen/Aufgrabungen wg. möglicher archäologischer Funde |
16.03.2021 | Freigabe der Fläche durch Direktion Landesarchäologie |
Mai 2021 | Entwässerungskonzepte, Termine mit der SGD Nord |
Juli 2021 | Erstellen der Ausschreibungsunterlagen für die Innere Erschließung des Baugebietes |
29.09.2021 | Gespräche mit Ent- und Versorgern: Erdwärmekonzept, Wasserversorgung, Strom, Glasfaser, Entwässerung, Beleuchtung |
01.11.2021 | Beratung über den Bewerber*innenbogen I Rechtliche Prüfungen |
06.12.2021 |
Öffentliche Ausschreibung, Erschließung des Baugebietes, Straßenbau/Entwässerung/Wasserversorgung |
19.01.2022 | Submission der öff. Ausschreibung |
16.02.2022 | Probebohrung für die Erdsondenanlagen |
16.02.2022 | Gemeinderat, Beschluss zur Vergabe der Erschließung des Baugebietes, Straßenbau/Entwässerung/Wasserversorgung |
23.02.2022 |
Arbeitstreffen des Gemeinderates mit Rechtsanwalt Henseler zum Bewerberverfahren |
13.04.2022 |
Arbeitstreffen Gemeinderat, Grundstücke und Bewerberverfahren |
18.05.2022 | Arbeitstreffen Gemeinderat, erdwärme, Grundstücke, Retensionsbecken |
25.05.2022 |
Gemeinderat, Beschluss zur öff. Ausschreibung zur Vergabe der Erdwärmeversorgung |
Bebauungsplanverfahren, Teilbereich „Hinterste Anwand“, Ortsgemeinde Korlingen, gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Korlingen hat in der Sitzung am 26.11.2019 den Aufstellungsbeschluss über den oben bezeichneten Bebauungsplan gefasst.
Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 06.12.2019 gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Gemeinderat Korlingen hat den Bebauungsplanentwurf in der Ratssitzung am 17.08.2020 gebilligt sowie die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren. Gem. § 13b, i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachstehend abgedruckten Auszug aus der Flurkarte kenntlich gemacht. Gem. § 13 a Abs. 3 BauGB ist den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Stellungnahmen können in der Zeit vom 14.09.2020 bis einschließlich 15.10.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Entwurf des Bebauungsplans, nebst Begründung, Umweltbeitrag, Schallgutachten und Entwässerungskonzept kann während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Planinhalt wird Auskunft erteilt.
Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter der Internetadresse www.ruwer.de – Gemeinden – Korlingen – Planverfahren, ab dem 14.09.2020 veröffentlicht.
Korlingen, den 27.08.2020
Damian Marx, Ortsbürgermeister
Entwicklung eines Baugebietes mit der Flurbezeichnung "Hinterste Anwand":
Besichtigung mit B.K.S. Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung, Raum- und Umweltplanung und Herrn Meyer/VG Ruwer.